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Wichtige Information!

Aktualisiert: 18. Apr. 2023

Sehr geehrte(r) Patient/in,


Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung - das betrifft auch unsere Praxis. Das heißt für Sie als Patient:

  • Wir benötigen von Ihnen eine unterschriebene Einwilligungserklärung zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten. Lesen Sie sich bitte dazu die Informationsschrift zum Datenschutz durch.

Einwilligungserklärung zur Erhebung und Übermittlung von Patientendaten
.pdf
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Informationsschrift Datenschutz
.
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  • Wenn Angehörige/Pflegepersonal/Apotheken etc. für Sie Rezepte/Verordnungen/Medikamentenpläne/Befundberichte etc. abholen möchten, dürfen diese nur mit Vorlage einer Vollmacht und Personalausweis ausgehändigt bekommen.

Vollmacht
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  • Befundberichte von anderen Ärzten/Krankenhäusern etc. müssen grundsätzlich von Ihnen mitbegracht werden.

Ihr Praxisteam





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Medikamentenbestellung

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* nur für Patient:innen, die in den letzten 24 Monaten in der Praxis waren

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