Sehr geehrte(r) Patient/in,
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung - das betrifft auch unsere Praxis. Das heißt für Sie als Patient:
Wir benötigen von Ihnen eine unterschriebene Einwilligungserklärung zur Erhebung/Übermittlung von Patientendaten. Lesen Sie sich bitte dazu die Informationsschrift zum Datenschutz durch.
Wenn Angehörige/Pflegepersonal/Apotheken etc. für Sie Rezepte/Verordnungen/Medikamentenpläne/Befundberichte etc. abholen möchten, dürfen diese nur mit Vorlage einer Vollmacht und Personalausweis ausgehändigt bekommen.
Befundberichte von anderen Ärzten/Krankenhäusern etc. müssen grundsätzlich von Ihnen mitbegracht werden.
Ihr Praxisteam
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