Aus aktuellem Anlass:
Mit Datum 7.4.23 enden auch die letzten Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona – Pandemie, insbesondere fällt die Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske auch in Arztpraxen weg.
Das gilt selbstverständlich auch für unsere Praxis!
Allerdings sollten Sie im Bedarfs- / Einzelfall bei ansteckenden Infektionskrankheiten
weiterhin eine Schutzmaske tragen.
Wir behalten uns für solche Fälle vor, den betreffenden Personen den Aufenthalt in unseren Praxisräumlichkeiten nur mit Schutzmaske (FFP2) zu gestatten!
Ihr Praxisteam
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